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Personenschutz Ausland

Ihr Profil

 

Qualifikation und Kompetenz als Voraussetzung

Bitte lesen Sie unser Anforderungsprofil genau durch und prüfen Sie, ob Ihrerseits eine Eignung vorhanden ist. Im Falle einer Nichteignung, bitten wir Sie, von einer Bewerbung abzusehen.

Grundvoraussetzungen

  • 25 bis 45 Jahre alt (Führungspersonal nach Absprache)

  • Bereitschaft, längere Zeit in Spannungsgebieten zu arbeiten

  • Militärische oder polizeiliche Vorerfahrung ist gerne gesehen

  • Führerschein Klasse B (alle Verwendungen) - mindestens Klasse C1 für das Führen sondergeschützter Fahrzeuge

  • Kampf– oder Sondereinheiten bevorzugt

  • Physisch und psychisch hoch belastbar und stressresistent

  • Absolute Teamfähigkeit

  • Eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis

  • Einwandfreies Deutsch in Wort und Schrift

  • Deutscher, schweizer oder österreichischer Staatsbürger (andere deutschsprachige EU-Länder nach Absprache möglich)

       

Bewerbungsablauf

  1. Senden Sie unter Chiffre PSA (Personenschutz Ausland) eine Bewerbung unter Angabe Ihrer gewünschten Verwendung an jobs@asgaardgsg.de

  2. Sie können auf Wunsch ohne Nachweis der geforderten Qualifikationen an unserem EFV Teil I - Überprüfung der theoretischen Kenntnisse - teilnehmen. Dies wird nur empfohlen, wenn Sie tatsächlich über umfangreiche und detaillierte Kenntnisse und Qualifikationen privater und behördlicher Sicherheitsdienstleistungen verfügen.

  3. Teilnahme und Bestehen des EFV Teil I. 

  4. Nach Bestehen des EFV Teil I müssen sämtliche formalen Qualifikationsnachweise erbracht werden. Danach erfolgt die Einladung zum EFV Teil II.

  5. Teilnahme am EFV Teil II (praktische Fähigkeiten und aktueller Leistungsstand)

  6. Bei Bestehen: Personaleinsatzplanung

Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Jeder zukünftiger Operator muß unsere mehrstufige Selektierung bestehen:

Teil 1: Theorie und psychologische Eignung

- Personenschutzdienst- und -fachkunde

- Persönlichkeitsanalyse nach DISG-Modell

Immer freitags in Hamm/NRW.

 

Bei Bestehen von Teil I und Nachweis der Qualifikationen: Einladung zu Teil II.

 

Teil 2: Praktische und sportliche Leistungsüberprüfung

  • Überprüfung des Leistungsstands anhand des 5 Säulenprinzips

  • Körperliche Fitness und Belastbarkeit

 

Die Teile finden an unterschiedlichen Tagen/Wochenenden statt.

Fachliche Voraussetzungen

Für die Verwendung als Personenschützer: PS-Ausbildung mit mindestens 160 UE Theorie + Praxisausbildung

1. Säule - Länderspezifische Sicherheitsausbildung

 

  • Die formale Voraussetzung des Heimatlandes, private Sicherheitsdienstleistungen durchzuführen (bspw. Sachkundenachweis gem. §34a GewO in Deutschland oder vergleichbare Erlaubnis anderer Länder)

  • Staatliche Waffensachkundeprüfung / -nachweis (analog §7 WaffG für Berufswaffenträger/Bewachungsgewerbe)

  • Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (DLRG )

  • Brandschutzhelferausbildung

  • Sanitätsausbildung Sicherheitsgewerbe

  • Standard-Fahrsicherheitstraining (bspw. ADAC)

2. Säule

 

  1. Basisausbildung Kurz- und Langwaffe (Handhabung und Schießen)

  • Langwaffentraining 

  • Kurzwaffentraining

 2. Fortgeschrittene Ausbildung Kurz- und Langwaffe

  • Kombiniert Langwaffe & Kurzwaffe (mit CQB und CQC)

3. Säule

  • TCCC oder vergleichbare taktische Verwundetenversorgung

  • Grundlagen

  • Fortgeschrittene Kenntnisse

  • Care under Fire

4. Säule

  • Unbewaffnete Eigen- und Fremdverteidigung (realitäts- und einsatzbezogen)

5. Säule

 

  • Fahrsicherheit und taktisches Fahren

    • Fahrsicherheit (Fahrzeugbeherrschung)

    • Taktisches Fahren (Konvoy / Formationen)

Anmerkungen:

 

Die nicht besonders gekennzeichneten Grundqualifikationen sind von allen Operator zu erfüllen und die Voraussetzung, um im Objektschutz zu arbeiten.

Manche Zusatzqualifikationen der Säulen II-V können in den Off-Phasen erworben werden. Bis alle Qualifikationen vorliegen, wird der Operator im Objektschutz eingesetzt. 

 

Verwendungsabhängige Zusatzqualifikationen sind wie folgt gekennzeichnet:

  • (kursiv) Fahrer im PS und Personenschützer

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